Geschäftsführer Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK)
Elias Maier ist Geschäftsführer des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen und persönlicher Mitarbeiter von Nationalrätin Christa Markwalder. Der 31-jährige ist engagiert, pragmatisch und liberal. In seiner Heimatgemeinde Burgdorf ist er Präsident der FDP und Stadtrat.
Das Problem: Aufwändige Baugesuche
Ob für das Errichten einer Popup-Bar oder beim Bau oder Rennovation eines Gebäudes: überall sind aufwändige Baugesuche notwendig. Baugesuche mit den dazugehörenden Nachweisen sind enorm aufwendig, verursachen hohe Kosten und zu guter Letzt auch einen riesigen Berg an Papier. Im Kanton Bern umfasst ein durchschnittliches Baugesuch über 100 Seiten. Zudem werden die relativ grossen Dokumente mehrfach zwischen dem Gesuchsteller, Gemeinde und Behörden per Post verschickt. Weitere Probleme liegen in der Bearbeitung der Gesuche und beim nationalen Fachkräftemangel in Bauverwaltungen. So kommt es bei der Bearbeitung von Baugesuchen zu massiven Verzögerungen und Fristen können nicht eingehalten werden. Dies verzögert die Realisierung von Bauprojekten.
Die Lösung: Ein nationaler, elektronischer Bau One-Stop-Shop
Baugesuche sowie die dazugehörenden Nachweise sollen möglichst einfach und digital auf einer nationalen Plattform eingereicht und publiziert werden. Gesuche sollen durch die zuständigen Behörden geprüft und anschliessend den notwendigen Fachstellen auf einer Plattform zugestellt werden. Auch Einsprachen sollen über die Plattform erfolgen. Besonders bei einfachen Gesuchen, bspw. beim Aufstellen einer Werbeblache oder der Realisierung eines Popupbetriebes, sollen Gesuche möglichst rasch bearbeitet werden können. Künftig könnte gar eine Blockchain Lösung Gesuche innert kürzester Zeit bewilligen.
Die Idee soll eine nationale Harmonisierung und Vereinfachung der Baugesetzgebung erzielen, damit die Eingabe standardisiert erfolgen kann. Realisiert würde sie mit einer Gesetzesänderung (Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG)) der kantonalen und kommunalen Baugesetzgebungen oder im Rahmen eines Konkordates. Ein erster Schritt dazu wurde bereits erreicht, indem formelle Baubegriffe wie Höhen, Abstände und Geschossigkeit durch ein Konkordat geregelt sind. Unterstützung könnte durch den Hauseigentümerverband sowie Gewerbe- und Wirtschaftsverbände erfolgen.
Bauprojekte könnten zukünftig innerhalb kurzer Fristen realisiert werden. Der Prozess wird massiv beschleunigt, vergünstigt und vereinfacht und es gibt eine einheitliche Anlaufstelle/Webseite.
Bürger*innen und die Wirtschaft werden bei der Eingabe von Baugesuchen massiv entlastet. Durch den Verzicht von Millionen (vermutlich Milliarden) gedruckten Seiten Papier wird auch die Umwelt geschont. Zum andern sollen aber auch die Bauverwaltungen der Gemeinden entlastet oder abgeschafft werden. Diese sollen sich für die Bearbeitung der eGesuchen zu effizienten, regionalen oder städtischen Bauverwaltungshubs zusammenschliessen. Damit könnte dem Fachkräftemangel entgegnet werden und die Gemeinden sparen Mittel.
Perspektivenöffner, Ideentreiber, Markenkonstrukteur und Kommunikationsinnovator
Dominic Eichenberger entwickelt für Unternehmen, Organisationen und Institutionen kreative Ideen, nachhaltige Konzepte und innovative Marken- und Kommunikationslösungen. Der 44-jährige wohnt in Bolligen bei Bern. Neben seiner Arbeit, interessiert er sich insbesondere für Architektur, Kunst, Mode und Design.
Das Problem: Der Dschungel der Bewilligungen
Um eine Veranstaltung zu organisieren, benötigt es je nach Art/Umfang der Veranstaltung dafür eine oder mehrere schriftliche Bewilligungen, die man rechtzeitig organisieren/einholen muss, um die Veranstaltung durchzuführen. So kann man zum Beispiel bei der Stadt Bern allerlei beschreibbare PDF Dokument ausfüllen und diese dann via E-Mail einreichen. Wie, wer und wann dieser Ablauf beeinflusst, ist oft dem Gesuchsteller ein Rätsel.
Die Lösung: Eine E-Plattform für Gesuche aller Art
Wir lösen diese „PDF-Formulare“ ab, indem wir eine ganzheitliche E-Plattform für Gesuche aller Art erstellen. Diese E-Plattform lässt sich auch gleich national kompatibel aufbauen, je nach den kantonalen Bedürfnissen. So kann ein Veranstalter zum Beispiel in deutscher Sprache unter www.gesuche.ch sich einmalig mit seinen Kontaktdaten registrieren. Anhand den persönlichen Logindaten kann der Veranstalter die jeweiligen Gesuche für die geplanten Aktivitäten gleich direkt digital erfassen. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann der Veranstalter auf seine erfassten Daten zurückgreifen und gleich mittels Duplikat mit wenig Aufwand das neue Gesuch aktualisieren. Durch die digitale Erfassung ist der Ablauf ab diesem Zeitpunkt voll automatisiert. Der Veranstalter hat die Möglichkeit eingeloggt jederzeit seinen Status seines Gesuchs zu überprüfen und hat direkten Zugang zur Person, die sein Gesuch im Prozess begleitet.
Nach der Freigabe bekommt jede Veranstaltung eine eigene Identität, sprich eine spezifische Landingpage mit allen erfassten Informationen rund um die Veranstaltung. Diese Landingpage soll einen Mehrfachnutzen für alle involvierten Parteien bieten. In Zeiten von Covid-19 könnte diese Landingpage auch gleich für die Erfassung der Kontaktdaten der teilnehmenden Personen am Event/Veranstaltung dienen. Dies würde eine zentralisierte Erfassung der Daten rund um die Veranstaltung ermöglichen. Auch die Verrechnung der Leistungen kann gleich digital abgewickelt werden, um die postalischen Abläufe in der Verwaltung zu eliminieren, sprich Ressourcen und Zeit einzusparen. Bei der Projektidee stehen Ganzheitlichkeit, Transparenz, Digitalisierung, Automation und Kundenzentrierung im Fokus. Die bürokratischen Verwaltungsabläufe werden homogenisiert, digitalisiert und zugleich beschleunigt, dies im Interesse aller beteiligten Personen. Die E-Plattform soll modular konstruiert werden, um die Flexibilität künftiger Bedürfnissen gerecht zu werden. Durch die Automatisierung dieser Abläufe können die Prozesse alle digital (auch vom Homeoffice aus) durch die Beamten gesteuert werden. Dies würde einen weiteren Nutzen für die Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, dass die oft wunderschönen, denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude im Zentrum der Stadt (Beispiel Bern) einen neuen Reiz bekommen und andersweitig wie z.B. als Boutique Hotel oder Co-Working-Space genützt werden können. Anknüpfungspunkte wie Synergiepotential ist mannigfaltig und lässt sich ganzheitlich denkend auch noch problemlos erweitern.
Avenir Jeunesse
Salomè Vogt war Leiterin von Avenir Jeunesse, Diego Taboada ist Researcher bei Avenir Suisse. Ein wichtiger Fokus, den sie bei Avenir Jeunesse verfolgen, ist die Altersvorsorge.
Das Problem: Beitragslücken führen zu Kürzungen der Rente
Erwerbsunterbrüche, z.B. für die Familiengründung, Weiterbildungen oder Auslandsaufenthalte gehören zum Alltag von Männern und Frauen. Derartige Pausen sind jedoch schlecht in unserer dreisäuligen Vorsorge gedeckt und können später zu erheblichen Rentenverlusten führen. So sind in der ersten Säule für die Bestimmung der Altersrente nicht nur die Höhe der AHV-Sparbeiträge, sondern auch ihr Zeitpunkt relevant. Werden in einem bestimmten Jahr keine bezahlt, kann dies zu einer Kürzung von mindestens 2,3 Prozent der Altersrente führen. Beitragslücken z.B. in Folge eines längeren Auslandsaufenthaltes, oder weil Beiträge während der Studienjahre vergessen wurden, können nur beschränkt – innerhalb von fünf Jahren – kompensiert werden. Liegen Beitragslücken länger als fünf Jahre zurück, sind keine Nachzahlungen möglich und die Rente wird lebenslänglich gekürzt.
Die Lösung: Abschaffung der fünf Jahresfrist für Nachzahlungen in die AHV
Unsere Altersvorsorge sollte Erwerbsunterbrüche sowie zeitgemässe Lebensmodelle besser berücksichtigen. Um bei fehlender rechtzeitiger Nachzahlung der Beiträge nicht mit einer lebenslangen Rentenkürzung konfrontiert zu sein, soll bei der AHV die Fünfjahressfrist für Nachzahlungen aufgehoben werden. Die Höhe der Beiträge wie auch die Anzahl Jahre die nachgezahlt werden dürfen, soll so definiert werden, dass Nachzahlungen vor allem der Besserung der eigenen Vorsorgesituation dienen und nicht für Steueroptimierungen missbraucht werden können.
Gefordert sind Bundespolitik für den gesetzlichen Rahmen und die Ausgleichskassen bei der Umsetzung.
Die Idee umzusetzen lohnt sich für alle. Wir leben in einer Zeit, die unterschiedliche Berufsbiografien ermöglicht. Erwerbsunterbrüche kommen öfters vor, Teilzeitarbeit nimmt zu und immer weniger Menschen starten ihre berufliche Laufbahn im gleichen Unternehmen, in welchem sie in Rente gehen. Das heisst, die Fälle in denen ein Betrieb ein Leben lang für die Vorsorge seiner Mitarbeiter sorgt, sind seltener geworden. Diese neuen Realitäten gilt es auch im Gesetz abzubilden. Für die AHV bedeutet dies, dass es im Falle von Beitragslücken dem Einzelnen möglich gemacht werden muss, eigenverantwortlich die persönliche Vorsorgesituation – unabhängig von einer Fünfjahresfrist – zu verbessern.
Student & Mitarbeiter Generalsekretariat FDP
Im vergangenen Sommer schloss der 24-jährige Christian Siegenthaler seinen Bachelor in Geschichte und Politik an der Universität Bern ab. Seit dem Frühjahr 2019 arbeitet er parallel zu seinem Studium im Generalsekretariat der FDP mit. Neben seinem Engagement und seiner Ausbildung spielt der junge Burgdorfer Es-Tuba in einer Brass-Band und ist Abteilungsleiter bei den Pfadfindern.
Das Problem: „Mindestens haltbar bis...“ führt zu Unmengen von Foodwaste
Eigenverantwortung ist einer der Erfolgsfaktoren in der Schweiz. Doch zusehends werden mehr und mehr Bereiche reguliert, überreguliert oder es werden gar Verbote eingeführt. Der gesunde Menschenverstand wird erdrückt. So auch im Bereich der Lebensmittel.
In der Schweiz landen jährlich 2,6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll statt auf dem Teller. Pro Person sind das jährlich 190 Kilogramm. Jede und jeder von uns wirft quasi täglich fünf ungeöffnete Tafeln Schokolade weg. Noch bedenklicher ist: Gemäss BAFU wären zwei Drittel davon vermeidbar.
Die Lösung: Mehr gesunder Menschenverstand beim nächsten Einkauf beim Grossverteiler
Die Idee von Christian Siegenthaler setzt bei den Detailhändlern an, wo eine wesentliche Menge an Foodwaste entsteht. Statt Lebensmittel nach der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) zu vergären, kompostieren oder zu verbrennen, soll der Kunde mehr Verantwortung übernehmen.
Grossverteiler sollen die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Verkaufsfläche für den Vertrieb von Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD zu nutzen. Frische Lebensmittel wie Eier, Fisch oder Fleisch sind davon aufgrund eines grossen gesundheitlichen Risikos ausgenommen. Teigwaren, Dosenravioli oder Tiefkühlkost sind dagegen einige Tage, Wochen oder gar Monate nach Überschreitung des MHD geniessbar.
Es ist an der Zeit, der Bevölkerung mit neuen Konzepten und Ansätzen auch in diesem Bereich die Eigenverantwortung zurückzugeben und sie selbst entscheiden zu lassen, ob für sie Joghurt oder Nudeln noch geniessbar sind.
Auch für die Grossverteiler, sprich die Wirtschaft, lohnt sich diese Deregulierung. Sie sparen jährlich 500 Millionen Franken für die Entsorgung und Vernichtung der Lebensmittel. Dazu kommt ein umfassender Bürokratieabbau. Eine Deregulierung, die das verantwortungsvolle Handeln von Bürgerinnen und Bürgern fördert und ins Zentrum stellt, die Wirtschaft entlastet und gleichzeitig unsere Umwelt schont. Eine Deregulierung, die sinnvoll ist.
Präsident Jungfreisinnige Schweiz, Gemeinderat Stadt Zürich, Fondsmanager ZKB & Mitgründer kaisin. GmbH
Pop-Up Lizenz für Zwischennutzungen
Die Politik hat einen Horizont von mehreren Jahrzehnten, wenn sie die Bau- und Zonenordnung einer Gemeinde oder Stadt erneuert. Man hat konkrete Vorstellungen, wie sich ein Gebiet zu entwickeln hat. In der Realität geht das aber nicht immer auf. Die Stadt Zürich zum Beispiel kennt eine Leerwohnungsziffer von 0.22 %, obwohl über 215‘000qm Büroflächen leer stehen. Ungenutztes Potenzial liegt brach!
Das Problem: zu starren Vorschriften, wenn es um Zwischennutzungen geht.
Wieso etwas ändern? Mit Zwischennutzungen gewinnen alle: der Eigentümer kann seine Kosten decken, der Mieter erhält seinen langersehnten Platz und die öffentliche Hand ermöglicht innovative Lösungen (z.B. Plug & Play Häuser/ Module (Raum im Raum)) zur Belebung von Quartieren. Zwischenlösungen schaffen eine win-win-win Situation.
Die Lösung: dank einer Pop-Up Lizenz sollen Vorhaben, welche eine beschränkte Laufzeit haben (z.B. 5 Jahre), unabhängig von der Bauzone ermöglicht werden können (z.B. studentische Wohnungen in Gewerbezone). Weiter sollen die kommunalen Vorschriften für diese Laufzeit erlassen werden. Der Bedarf für eine Pop-Up Lizenz wurde in Gesprächen mit verschiedenen Parteien (institutionelle Immobilieneigentümer, innovative Start-Ups, Jugendwohnnetz Stiftung, …) bestätigt und ist unbestritten. Die Umsetzung erfolgt als Vorstoss im Parlament auf kommunaler Ebene. Ein kleiner Schritt für einen Politiker aber ein grosser Schritt für die Deregulierung!